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OVG Greifswald bestätigt wesentliche Sicherheitsauflagen für „Jamel rockt den Förster“ – CDU-Kreisverband begrüßt Entscheidung

Pressemitteilung
CDU-Kreisverband Nordwestmecklenburg
Grevesmühlen, 12. August 2025

OVG Greifswald bestätigt wesentliche Sicherheitsauflagen für „Jamel rockt den Förster“ – CDU-Kreisverband begrüßt Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat im Eilverfahren die maßgeblichen Sicherheitsauflagen des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Festival „Jamel rockt den Förster“ bestätigt. Damit bleiben insbesondere das Verbot von Glasflaschen und Glasbehältern auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie die Einhaltung des festgesetzten Ordnerschlüssels in Kraft. Das zuvor ausgesetzte Alkoholverbot wurde zwar aufgehoben, dennoch unterstrich das Gericht die Bedeutung der übrigen Auflagen für den Schutz von Teilnehmern und Dritten.

Die Richter folgten damit weitgehend der Argumentation des Landkreises, wonach die besonderen örtlichen Gegebenheiten – Unübersichtlichkeit und Unebenheit des Geländes, Festivalcharakter der Veranstaltung, Schutz vor Verletzungsgefahren und Sicherstellung einer geordneten Evakuierung im Notfall – erhöhte Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen erfordern.

Thomas Grote, Vorsitzender der CDU Nordwestmecklenburg, erklärt dazu:
„Das Oberverwaltungsgericht hat klar bestätigt, dass die Auflagen des Landkreises der Sicherheit dienen und keine Schikane sind. Was wir erwarten, ist ein respektvolles und konstruktives Miteinander mit den zuständigen Behörden. Die wiederholten Vorwürfe des Veranstalterehepaars Lohmeyer, man wolle das Festival gezielt stoppen, sind unbegründet – auch das OVG Greifswald teilt diese Einschätzung ausdrücklich nicht.“

Grote kritisiert in diesem Zusammenhang die wiederholten Versuche der Veranstalter, geltende Vorschriften und Auflagen zu umgehen:
„Wer ein Festival dieser Größenordnung organisiert, sollte seine Kraft nicht in juristische Winkelzüge investieren, sondern in die Umsetzung eines sicheren, rechtskonformen Ablaufs. Die Sicherheit aller Besucher hat Vorrang – sie ist nicht verhandelbar.“

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nun klargestellt, dass die geltenden Auflagen ihre Rechtsgrundlage haben und im öffentlichen Interesse notwendig sind. Der CDU-Kreisverband Nordwestmecklenburg unterstützt die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben durch den Landkreis.

Kontakt für Rückfragen:
CDU-Kreisverband Nordwestmecklenburg
Kreisgeschäftsführer Rico Greger
August-Bebel-Straße 40, 23936 Grevesmühlen
Telefon: 03881 759982
E-Mail: info@cdu-nwm.de

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